gebündeltes Licht
Anforderungen an Lampen mit gebündeltem Licht, LED Lampen und dazugehörigen Geräten
(Anhang 2.15)
Beispiele Lampen mit gebündeltem Licht
Beispiele LED-Lampen und Module und dazugehörigen Geräte
Auszug wichtiger Bestimmungen zu 3. „Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten (Anhang 2.15).
- Verweis auf EU-Verordnung 1194/2012.
- Übergangsbestimmungen nach EnV (Art. 7):
| 7.1 | Lampen und Geräte, die die Anforderungen dieses Anhangs nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2014 in Verkehr gebracht und längstens bis zum 31. Juli 2016 abgegeben werden. | |
| 7.2 | Lampen und Geräte, die die ab dem 1. September 2016 neu geltenden Anforderungen der Stufe 3 gemäss Ziffer 2 nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. August 2018 abgegeben werden. |
