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ungebündeltes Licht

Anforderungen an Haushaltlampen mit ungebündeltem Licht (Anhang 2.3)

Beispiele von Produkten:

Verschiedene 230V Halogen-Glühlampen und Energiesparlampen

Auszug wichtiger Bestimmungen zu 1. „ungebündeltem Licht" (Anhang 2.3)

  • Verweis auf EU-Verordnungen 244/2009 und 859/2009.

  • Übergangsbestimmungen nach ENV (Art. 8):
8.2 Lampen, die die ab dem 1. September 2012 neu geltenden Anforderungen dieses Anhangs nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. August 2014 abgegeben werden.
8.3 Lampen, die die ab dem 1. September 2013 neu geltenden Anforderungen dieses Anhangs nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. August 2015 abgegeben werden.
8.4 Lampen, die die ab dem 1. September 2016 neu geltenden Anforderungen dieses Anhangs nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. August 2018 abgegeben werden.

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