ungebündeltes Licht
Anforderungen an Haushaltlampen mit ungebündeltem Licht (Anhang 2.3)
Beispiele von Produkten:
Verschiedene 230V Halogen-Glühlampen und Energiesparlampen
Auszug wichtiger Bestimmungen zu 1. „ungebündeltem Licht" (Anhang 2.3)
- Verweis auf EU-Verordnungen 244/2009 und 859/2009.
- Übergangsbestimmungen nach ENV (Art. 8):
| 8.2 | Lampen, die die ab dem 1. September 2012 neu geltenden Anforderungen dieses Anhangs nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. August 2014 abgegeben werden. | |
| 8.3 | Lampen, die die ab dem 1. September 2013 neu geltenden Anforderungen dieses Anhangs nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. August 2015 abgegeben werden. | |
| 8.4 | Lampen, die die ab dem 1. September 2016 neu geltenden Anforderungen dieses Anhangs nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. August 2018 abgegeben werden. | |
